Ein Vertrag, eine Vollmacht, eine Approbationsurkunde: Am Ende geht es immer um zwei Fragen. Wer hat etwas erklärt, und lässt sich das später noch beweisen? Attrian ist unsere Plattform für genau diese beiden Fragen. Sie verbindet elektronische Signaturen mit digitalen Nachweisen, die in einer Wallet liegen und sich jederzeit prüfen lassen.
Attrian ist noch nicht verfügbar, die Plattform kommt demnächst. Dieser Artikel beschreibt, was sie leisten wird.
Drei Signaturstufen, ein Ablauf
Die eIDAS-Verordnung kennt drei Stufen der elektronischen Signatur. Attrian ist auf alle drei ausgelegt:
- Einfache elektronische Signatur (SES): genügt für vieles im Alltag, etwa interne Freigaben oder Bestellungen ohne Formvorschrift.
- Fortgeschrittene elektronische Signatur (AdES): eindeutig einer Person zugeordnet und so gebunden, dass spätere Änderungen am Dokument auffallen. Üblich für Verträge, bei denen die Identität der Unterzeichnenden belegt sein muss.
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES): beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und steht rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleich. In Deutschland ersetzt sie die Schriftform nach § 126a BGB.
Welche Stufe nötig ist, entscheidet der Anwendungsfall, nicht die Technik. Weil Attrian alle drei Stufen abdecken wird, braucht ein Unternehmen nicht für jede Stufe ein eigenes Werkzeug, und ein Prozess kann wachsen, wenn später eine höhere Stufe verlangt wird.
Abläufe statt Einzelunterschriften
Selten unterschreibt nur eine Person ein einzelnes Dokument. Attrian bildet deshalb die Abläufe ab, in denen Signaturen entstehen:
- Anfragen gestalten: Im Editor legen Sie fest, wo unterschrieben wird und welche Angaben die Unterzeichnenden ergänzen: Datenfelder, Freitext, Auswahlfelder oder zusätzliche Dokumente zum Hochladen.
- Mehrere Beteiligte: Dokumente werden bilateral oder von mehreren Parteien nacheinander unterzeichnet, jeder Schritt bleibt nachvollziehbar.
- Mehrstufige Prozesse: etwa erst eine Unterschrift, dann eine Freigabe, dann weitere Unterzeichnende.
- Vorlagen und Serien: häufige Dokumente als Vorlage speichern und viele individuelle Anfragen auf einmal versenden, an Mitarbeitende, Kunden oder Patienten.
- Gruppen und Rollen: Kontakte in Gruppen organisieren und festlegen, wer was darf.
Ohne Identifizierung keine belastbare Signatur
Je höher die Stufe, desto genauer muss feststehen, wer unterschreibt. Diese Prüfung übernimmt Attrian IDent: AutoIdent, VideoIdent mit geschulten Operatoren, Deutsche Post PostIdent oder das Auslesen des Ausweis-Chips per NFC. Das Ergebnis ist ein dokumentierter Identifizierungsfall mit Nachweisen und Audit-Trail.
Die Aufgaben sind bewusst getrennt. Attrian IDent identifiziert, Attrian signiert und stellt Nachweise aus. So bleibt nachvollziehbar, welche Prüfung einer Signatur zugrunde lag, und die Identifizierung lässt sich für weitere Vorgänge verwenden, ohne sie zu wiederholen.
Für qualifizierte Signaturen arbeiten wir mit Halcom D.D. als Technologiepartner. Die verifizierte Identifizierung über Halcom ist Voraussetzung für die QES in Attrian. Gemeinsam arbeiten wir außerdem daran, dass BrainWave als Registration Authority für qualifizierte elektronische Signaturen tätig werden kann.
Digitale Nachweise mit Attrian Credentials
Eine Signatur bestätigt eine Erklärung. Ein Nachweis bestätigt eine Eigenschaft: eine Berufszulassung, eine Fortbildung, eine Berechtigung. Attrian Credentials ist der Baustein in Attrian, der solche Nachweise ausstellt, verwaltet und prüfbar macht.
Technisch setzen wir auf offene Formate:
- W3C Verifiable Credentials als Datenmodell für Nachweise,
- SD-JWT für Selective Disclosure, damit Inhaberinnen und Inhaber nur die Angaben zeigen, die eine Prüfung wirklich braucht,
- das Architecture and Reference Framework (ARF) der EUDI-Wallet als Leitlinie für Ausstellung und Prüfung.
Ein Beispiel aus dem Gesundheitswesen: Eine Klinik muss vor dem ersten Dienst prüfen, ob eine Ärztin approbiert ist. Liegt die Approbation als digitaler Nachweis in ihrer Wallet, gibt sie genau diesen Nachweis frei. Die Klinik prüft die Signatur der ausstellenden Stelle und muss keine Kopie der Urkunde ablegen.
Warum das jetzt wichtig wird
Mit eIDAS 2.0, der Verordnung (EU) 2024/1183, müssen die Mitgliedstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine European Digital Identity Wallet anbieten. Damit werden digitale Nachweise und qualifizierte Signaturen vom Sonderfall zum normalen Weg. Unternehmen und Behörden brauchen dann Systeme, die Nachweise ausstellen und prüfen können und die Signaturen in ihre Abläufe einbinden. Dafür entwickeln wir Attrian.
Attrian ist demnächst verfügbar; den aktuellen Stand finden Sie auf attrian.de. Wenn Sie einen konkreten Signatur- oder Nachweisprozess haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.